77 Mitglieder und 12 Gäste waren der Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 12. Juni 2014 gefolgt, die im Hotel „Altes Stahlwerk“ in Neumünster stattfand.

Pünktlich um 08:30 Uhr eröffnete Mirko Spieckermann die Fachausstellung. Er bedankte sich bei den Vertreterinnen und Vertretern der ausstellenden Firmen, die auch in diesem Jahr die Ausstellung nutzen, um unseren Mitgliedern Ihre Angebote und auch Neuerungen zu präsentieren. Durch Gespräche konnte in Erfahrung gebracht werden, welche Probleme und Wünsche bei den Anwendern herrschten. Insgesamt folgten 14 ausstellende Firmen aus allen Bereichen des Finanzwesens der Einladung des Fachverbandes.

Um 09:30 Uhr eröffnete der Vorsitzende Bernhard Schmaal die Landesarbeitstagung und begrüßte die zahlreich erschienenen Mitglieder, Gäste und Interessenten. Besonders begrüßte er den Bundesvorsitzenden Dietmar Liese, die Ehrenlandesvorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und Bundesgeschäftsführerin Andrea Sommerfeld, vom Landesverband Hessen dessen Vorsitzender und langjähriger Weggefährte Hermann Neugebauer, vom Landesverband Niedersachsen den Vorsitzenden Matthias Schohr, Herrn Volker Bensch Vorsitzender des Fachverbandes der Kämmerer Schleswig-Holstein, Herrn Carsten Heesch als Vertreter der HSH Bank und Frau Sandra Horstmann als Vertreterin des Bundes der Vollstreckungsbeamten Landesverband Schleswig-Holstein.

In seiner Begrüßung ging der Vorsitzende noch einmal kurz darauf ein, dass dieses nach 12 Jahren seine letzte Sitzung als Vorsitzender sein wird, da er bereits seit 1 Jahren im Ruhestand ist und so auch keinen Zugriff auf tagesaktuelle Themen hat. Anschließend bat er um Grußworte von den eingeladenen Gästen und bittet den Bundesvorsitzenden Dietmar Liese zu beginnen.

In seinem Grußwort bedankte sich der Bundesvorsitzende für die Einladung auch im Namen der anwesenden Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachen und auch seines Landesverbandes Brandenburg. Er freute sich darüber, dass es dem Landesverband auch in diesem Jahr wieder gelungen ist fast 50 % aller Mitglieder zu einer thematisch interessanten Landesarbeitstagung zu gewinnen. Zum Thema Vergütung in den Kommunalkassen führte der Bundesvorsitzende aus, dass der Fachverband kein Tarifpartner ist, er aber trotzdem an den Arbeitgeberverband ein Schreiben gerichtet hat, mit der Bitte den Kassenleitertarifvertrag zu überarbeiten, um so den Kassen und Finanzbuchhaltungen Anerkennung zu zeigen. Weiter führte er aus, dass es auch für die Zukunft wichtig sein wird, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut auszubilden, damit die Kassen und Finanzbuchhaltungen mit dem Forderungsmanagement über ein qualifiziertes Personal verfügen können.

Der Vorsitzende des Fachverbandes der Kämmerer, Herr Volker Bensch, übermittelte die besten Grüße seines Vorstandes und deren Mitglieder und wünschte der Veranstaltung einen guten Verlauf. Er hofft, dass es in Zukunft wieder einmal ein Treffen der beiden Vorstände gibt, um dann eventuell mal wieder eine gemeinsame Tagung auf Landesebene zu organisieren. Anschließend erwähnte er noch einmal die am 01. Juli 2014 in Lübeck stattfindende BAG und bat die Anwesenden, sich zu dieser Veranstaltung anzumelden.

Unter dem Tagesordnungspunkt „125 Jahre Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.“ ging der Landesvorsitzende Schmaal auf die Geschichte des Fachverbandes ein. Die Gründung erfolgte am 12. Mai 1889 im rheinländischen Arnsberg unter der Bezeichnung “Vereinigung der Kommunalrendanten im Regierungsbezirk Arnsberg“ und weitete sich dann  in ganz Deutschland aus. Nach dem zweiten Weltkrieg kam es dann zu einer Neugründung als „Fachverband der Kommunalrentmeister e.V.“ dem sich dann im Laufe der Jahre die Neugründungen aller Landesverbände in der alten und dann auch mit den neuen Bundesländern anschloss. Heute verfügt der Fachverband über insgesamt 3.723 Mitgliedskommunen.

Als nächstes referierte Herr Andreas Burth, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Hamburg, über EPSAS (European Public Sector Accouting Standards), eine Idee zur Erneuerung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens für ganz Europa. Zurzeit gibt es in Europa auf Staats-, Kommunal-  sowie der Sozialversicherungsebene unterschiedliche Rechnungssysteme, die zu einem Rechnungssystem mit einheitlichen Standards harmonisiert   werden sollte. Dabei soll es dann keine Festlegung von Standards für das Haushaltswesen geben.

Doch selbst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wo sich immerhin 13 Bundesländer auf die Doppik und 3 Bundesländer sich für eine Wahlfreiheit zwischen der Doppik und der kameralen Buchführung entschieden haben, werden die doppischen Rechnungssysteme in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Ziel und  Sinn für die Einführung eines einheitlichen Rechnungssystems sind:

  • Verbesserung der Qualität finanzstatistischer Informationen
  • Verbesserung der Koordination der EU-Staaten in der Wirtschaftspolitik
  • Verbesserung der fiskalischen Überwachung der EU-Staaten
  • Bereitstellung verlässlicher Infos über Schulden, Vermögen und Aufwendungen für bereitgestellte Verwaltungsleistungen
  • Für Kreditgeber sachgerechte Infos über die finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Transparente Rechnungslegung über die Verwendung von Steuermittel

Vom Aufbau her hat EPSAS eine doppischen Charakter wobei die wahrscheinliche Grundlage IPSAS (International Public Sector Accouting Standards) mit seinen insgesamt 32 Unterpunkten sein könnte. Dies wird aber auch in den einzelnen Mitgliedsstaaten schon recht unterschiedlich gesehen.

Zum Schluss seines Vortrags ging der Referent dann noch einmal auf den bisherigen Ablauf des Diskussionsablaufes ein. Im März 2014 hat die Kommission einen Berichtsentwurf zu den Ergebnissen der Konsultation zur EPSAS-Governance veröffentlicht. Das Thema „EPSAS“ wird von allen EU-Staaten momentan in Deutschland am intensivsten diskutiert. Ob und wann es zu einer Einführung kommen wird steht im Moment noch nicht fest. Weitere und vor allem neueste Informationen zu diesem Thema kann man im Internet unter www. EPSAS.eu finden.

Im Anschluss referierte Ministerialrat Martin Busch vom Landesrechnungshof Schleswig-Holstein über das Forderungsmanagement in Schleswig-Holstein.

Prüfungsanlass waren Berichte in Zeitschriften und Zeitungen über Defizite in der Realisierung von kommunalen Forderungen. Es erfolgte daraufhin eine Querschnittsprüfung aller 155 Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein über einen Zeitraum von 2009 bis 2011 mit dem Ziel durch Kennzahlen Schwachstellen aufzudecken und Empfehlungen zu geben. Besonders erwähnte Herr Busch, dass der Landesrechnungshof, wie auch das ULD (Landesdatenschutz), eine Einbeziehung von privaten Inkassounternehmen für öffentlich-rechtliche Forderungen negativ sehen. Bei der Auswertung der Kennzahlen gab es im Lande unterschiedliche Erfolgsquoten innerhalb der unterschiedlichen kommunalen Ebenen (Kreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden, Städte und Ämter) und den Größenordnungen. Wenn man sich an den „besseren“ Verwaltungen orientiert, sind auf jeden Fall erhebliche Einnahmeverbesserungen möglich. Legt man eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, hochgerechnet auf 155 Kommunen, zugrunde, so kann ein realisiertes Vollstreckungsvolumen von 36 Mio. € durch Einsatz von 15 Mio. € Personal- und Sachkosten einen „Überschuss“ von 15 Mio. € ergeben. Wichtig ist es die Verwaltungen mit einer guten Finanz- und Vollstreckungssoftware auszustatten, die Vollstreckung und das Forderungsmanagement im Hause zu zentralisieren und Schnittstellen in eine zentrale Vollstreckungssoftware einlaufen zu lassen. Ein modernes Forderungsmanagement beginnt bei der Entstehung einer Forderung und endet in einem effektiven und effizienten Vollstreckungswesen wobei hier der Vollstreckungsinnendienst dem Außendienst vorzuziehen ist. Zur Verbesserung des Vollstreckungswesens gehört aber auch ein gut ausgebildetes Fachpersonal in den Kommunalkassen und Finanzbuchhaltungen. Eine Optimierung des gesamten Forderungsmanagements ist auf jeden Fall eine Notwendigkeit, wobei man auch nicht die Möglichkeit von Interkommunaler Zusammenarbeit außer Betracht lassen sollte, wenn die eigenen Maßnahmen nicht ausreichen.

Fazit des nie langweilig werdenden Referats war, dass eine gute Vollstreckung wirtschaftlich ist und ein wirkungsvolles Forderungsmanagement zur Verbesserung der Liquidität und einer Abgaben und Steuergerechtigkeit führt. Die Realisierung von Geldforderungen ist Pflichtaufgabe der Verwaltungen, wobei einem Forderungserlass dabei rechtlich sehr enge Grenzen zu setzen sind.

Nach der Mittagspause fand dann die Mitgliederversammlung statt.

Als Erstes hielt der Landesgeschäftsführer Karl-August Petersen seinen Geschäftsbericht. Der Landesverband hat aktuell 162 Mitglieder. Von allen Schleswig-Holsteinischen kommunalen Verwaltungen sind nur 3 nicht Mitglied im Fachverband. Im Jahr 2013 führte der Landesverband mit sehr großem Erfolg eine Informationsveranstaltung mit 260 Personen in Neumünster zu den Themen SEPA und Sachaufklärung durch. Dem schlossen sich im Jahr 2013 insgesamt 4 Seminare zum Thema SEPA mit 160 und im Jahr 2014 insgesamt 4 Seminare zum Thema Sachaufklärung mit 102 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an.

Nachfolgend erläuterte der Landesschatzmeister Uwe Bollbuck die Jahresergebnisse 2012 und 2013, dem sich der Bericht der Kassenprüfer durch den Kollegen Maik Stender anschloss. Der Kassenführung wurde eine ordnungsgemäße, transparente und saubere Buchführung bestätigt, so dass  auf Vorschlag von Herrn Stender dem Vorstand von der Mitgliederversammlung die Entlastung erteilt wurde.

Die Wahlen ergaben in diesem Jahr gravierende Änderungen im Vorstand. So stellten der bisherige Vorsitzende Bernhard Schmaal und der Schatzmeister Uwe Bollbuck nach 12 Jahren in ihren Ämtern ihre Posten zur Verfügung. Bernhard Schmaal sagte, dass es nunmehr an der Zeit ist, den Vorsitz in jüngere Hände zu übergeben, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass er sich seit einem Jahr in Pension befindet. Er schlug den bisherigen Stellvertreter und Landesgeschäftsführer Karl-August Petersen vom Amt Eiderstedt zu seinem Nachfolger vor. Dieser wurde bei eigener Enthaltung einstimmig zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Der neue Landesvorsitzende bedankte sich bei allen Mitgliedern für das Vertrauen und stellte seine Ziele vor, die er sich und auch dem neuen Vorstand für die Zukunft stellt. Dazu gehört im Besonderen die Aus- und Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen in den Kassen und Finanzbuchhaltungen. Das Vollstreckungsrecht wird weder in Bordesholm noch in Altenholz bei den Angestellten und Beamtenanwärterinnen und Anwärtern unterrichtet. Das rechtliche Wissen müssen sich die Mitarbeiter im Forderungsmanagement/Vollstreckung also durch Seminare erwerben. Für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten, deren Recht ebenfalls nicht an den Schulen unterrichtet wird, gibt es in Bad Salzschlirf für fast 2 ½ Wochen ein Ausbildungsseminar sowie jährliche Fortbildungsseminare. Dieser Zeitraum an Seminaren sollte auch annähernd das Ziel für eine Leiterin/Leiter einer Vollstreckungsbehörde sein um optimal ausgebildet zu sein. Als weiteres Ziel nannte der neue Vorsitzende auch,  dass zu den zuständigen Ministerien, dem Landesrechnungshof und auch den kommunalen Spitzenverbänden im Land Schleswig-Holstein ein intensiverer Kontakt aufgebaut werden soll. Er bat alle Anwesenden, den Vorstand mit konstruktiver Kritik, Fragen und Wünschen zu fordern. Daneben wünscht er sich intensiven Austausch zwischen den Austausch aller Mitglieder, um so ein „Wissensnetzwerk“ aufzubauen.

Da der bisherige stellvertretende Landesvorsitzende zum Landesvorsitzenden gewählt wurde, musste diese Position auch neu besetzt werden. Vorgeschlagen und ebenfalls bei eigener Enthaltung gewählt wurde der bisherige Beisitzer und Referent für das Verwaltungszwangsverfahren Mirko Spieckermann vom Zweckverband Ostholstein für 2 Jahre zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Auch er nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.

Nachdem auch die Position des Landesschatzmeisters neu zu besetzen war, schlug der Landesvorsitzende den Kollegen Martin Renk von der Stadt Schleswig vor. Dieser wurde ebenfalls, bei eigener Enthaltung, einstimmig zum neuen Schatzmeister gewählt.

Als neue Kassenprüfer wurde die Kollegin Ines Knaack von der Gemeinde Molfsee und der Kollege Ralf Schulz vom Amt Eggebek gewählt.

Nach Abschluss der Wahlen berichtet der Landesvorsitzende, dass durch den Vorstand die Kolleginnen und Kollege Steffi Petersen (Gemeinde Handewitt)  Silvia Bachmann (Stadt Pinneberg) und Maik Stender (Amt Geltinger Bucht) zu Beisitzern berufen worden sind.

Zu dem Tagesordnungspunkt Ehrungen bat der Landesvorsitzende den ehemaligen Landesvorsitzenden Bernhard Schmaal und den ehemaligen Landesschatzmeister Uwe Bollbuck kurz den Saal zu verlassen. Aufgrund ihrer Verdienste schlug er vor, Bernhard Schmaal für seine 12 jährige Tätigkeit als Landesvorsitzender zum Landesehrenvorsitzenden zu ernennen und Uwe Bollbuck für seine 12 jährige Tätigkeit als Landesschatzmeister den Ehrenbrief des Landesverbandes zu verleihen. Beide Vorschläge wurden von der Landesversammlung einstimmig angenommen. Anschließend wurden beide scheidenden Vorstandsmitglieder geehrt. Als erstes wurde Uwe Bollbuck für seine Tätigkeit im Fachverband mit dem Ehrenbrief des Landesverbandes ausgezeichnet. Neben seiner 12 jährigen Zeit als Landesschatzmeister hatte er bereits während seiner 45 jährigen Dienstzeit  in Schleswig-Holstein den Landesverband der Vollstreckungsbeamten gegründet sowie den Vorsitz bei der Kreisarbeitsgemeinschaft der Kassenleiter/innen im Kreis Segeberg innegehabt. Der Vorsitzende überreichte ihm die Urkunde sowie ein Abschiedsgeschenk.

Anschließend wurde Bernhard Schmaal für seine Tätigkeit im Fachverband der Kommunalkassenverwalter zum Ehrenvorsitzenden ernannt. In einer kurzen Rede ging der Vorsitzende auf die Verdienste vom Kollegen Schmaal ein. Vor der Übernahme des Landesvorsitzes im Jahr 2002 war er bereits von 1992 bis 2000 Landesgeschäftsführer und von 2000 bis 2002 stellvertretender Landesvorsitzender. In seiner gesamten Zeit in diesen  Ehrenämtern hat er sich mit Seminaren zum Kassen- und Vollstreckungsrecht, bei der Gründung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und der Ausbildung der neuen Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern nach der Wende, sowie zahlreichen Publikationen in Fachbüchern  für den Fachverband verdient gemacht. Für diese Verdienste wurde er im Jahr 2012 vom Ministerpräsidenten Torsten Albig mit der Silbernen Nadel des Landes Schleswig-Holstein ausgezeichnet. Dann überreichte der Vorsitzende dem Geehrten die Urkunde sowie ein Abschiedsgeschenk.

Beide Geehrten werden dem neuen Vorstand auch in Zukunft noch an der einen oder anderen Stelle mit Rat und Tat zur Seite stehen. Beide Geehrten bedankten sich anschließend für die Ehrung. Der Bundesvorsitzende Dietmar Liese ergriff dann noch einmal das Wort und beglückwünschte die beiden Kollegen Schmaal und Bollbuck zu Ihrer Ehrung, die sie sich auch redlich verdient haben.

Dem neuen Landesvorstand wünschte er alles erdenklich Gute und zeigte sich sehr erfreut darüber, dass es der Landesverband Schleswig-Holstein, entgegen der demografischen Entwicklung geschafft hat, einen jungen Vorstand zu finden.

Dem neuen Vorsitzenden Karl-August Petersen, den er auch als stellvertretenden Bundesvorsitzenden an seiner Seite hat, wünschte er für die Zukunft eine glückliche Hand bei der Durchführung seiner neuen Aufgabe.

Für die Kreisarbeitsgemeinschaft Schleswig-Flensburg überreichte deren Vorsitzender Maik Stender an Bernhard Schmaal den Ehrenteller und bedankte sich, dass der bisherige Vorstand die Arbeitsgemeinschaft immer in ihrer Arbeit unterstützt hat.

Nach einer kurzen Kaffeepause folgte als letzter Tagesordnungspunkt das Referat von Frau Sigrun Römer, Rechtsanwältin & Fachanwältin für Insolvenz- und Steuerrecht zum Thema Änderungen des Insolvenzrechts.

Wie immer verstand es Frau Römer sehr gut, auch zum Ende der Tagung, die Anwesenden für das Thema Insolvenzrecht zu fesseln. Zu Beginn Ihres Referates ging sie noch einmal darauf ein, das seit 2012 die steuerlichen Forderungen im vorläufigen Insolvenzverfahren Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen haben, so das Masseverbindlichkeiten entstehen, die, sofern Masse vorhanden ist, vom vorläufigen Insolvenzverwalter befriedigt werden müssen. Dann ging die Referentin noch sehr intensiv auf die Themen Anfechtung im Insolvenzverfahren, den Änderungen hinsichtlich der Restschuldbefreiung (Form und Dauer) , dem Sanierungsplan mit der Umsetzung im Insolvenzplan sowie der Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein. Prägnant hierbei ist, dass der Insolvenzverwalter künftig auch Anfechtungen ohne eine Gläubigerversammlung durchführen kann. Dies wird bei den Kommunen in Zukunft sicherlich zu der einen oder anderen angefochtenen Rückzahlung von bereits erhaltenen Forderungen führen.

Um 17:00 Uhr schloss der neue Landesvorsitzende die Tagung und wünschte allen eine gute Heimreise.

Petersen
Landesvorsitzender


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Landesarbeitstagung 2014