Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.
Kompetenter Partner der Gemeinden, Städte und Landkreise für Zahlungsverkehr, Rechnungswesen, Liquiditäts- und Forderungsmanagement
Landesverband Schleswig-Holstein

1. Ausgabe 2021
(22.02.2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Leser*innen des Newsletters,

das ist jetzt also, nach einigen Ankündigungen , der erste Newsletter Ihres/ Euers Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V., Landesverband Schleswig-Holstein.

Durch den Newsletter möchten wir alle Kolleg*innen, die im Bereich der Finanzbuchhaltung (und auch noch der kameralen Kassen) arbeiten, über Neuigkeiten aus dem Landes- und Bundesverband, aber insbesondere auch über wichtige gesetzliche Änderungen informieren, die für unsere tägliche Arbeit von Bedeutung sind.

Wie Sie alle wissen, setzt sich die Finanzbuchhaltung aus der Buchführung, der Zahlungsabwicklung (Zahlungsverkehr) und den weiteren Kassengeschäften zusammen. Zu den Kernaufgaben des Zahlungsverkehrs und der weiteren Kassengeschäfte gehören auf jeden Fall das Mahnwesen und die Vollstreckung. Es gibt mittlerweile Kommunen, in denen die Finanzbuchhaltung gleichfalls noch die Aufgaben der Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung umfasst.

Auch diesen Themen werden wir uns widmen.

In unserem ersten Newsletter lassen wir ebenso noch einmal die Änderungen aus dem Jahr 2020 Revue passieren.

Den Newsletter können auch andere Kolleg*innen Ihres Hauses abonnieren. Schauen Sie einfach auf die Homepage unseres Fachverbandes www.kassenverwalter.de – Landesverbände – Schleswig-Holstein – Mitgliederbreich – Newsletter abonnieren oder kontaktieren Sie unter der Mailadresse: sylvia.bachmann@kassenverwalter.de unsere Schatzmeisterin und Internetbeauftragte Sylvia Bachmann.

Veranstaltungen des Fachverbandes im Jahr 2021

Sofern es die Pandemielage zulässt, sind in diesem Jahr 2 Veranstaltungen des Landesverbandes geplant.

Am 15. September findet unsere Landesarbeitstagung statt. Neben der „Neugründung“ des Landesverbandes und den Vorstandswahlen sind folgende Vorträge geplant:

  • Stand EPSAS, die Europäische Variante der Doppik
  • Ein Thema zum Insolvenzrecht/Verfahren
  • Digitalisierung des Payments und wie ist die Entwicklung auf dem Geldmarkt. Ist ein Ende des Verwahrentgelts in Sicht?

Am 20.und 21.Oktober finden dann wieder die Kassen- und Finanzbuchhaltungstage in Sankelmark statt.

Die beiden Hauptthemen sind die Digitalisierung und die Umsatzsteuer im Bereich der Kasse und Finanzbuchhaltung.

Merken Sie sich also schon einmal beide Termine in Ihrem Jahresplan vor!

Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung wurde geändert. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt Teil I, Ausgabe 67/2020 am 30.12.2020.

Was wurde grundlegend geändert:

  • Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre
  • Verstoß gegen neue Obliegenheiten „keine unangemessenen Verbindlichkeiten“
  • Verstoß gegen neue Obliegenheiten „Abführungspflicht“
  • Freigabe selbstständiger Tätigkeit
  • Folgeverfahren nach endgültiger Restschuldbefreiung

Einen ausführlichen Bericht können Sie in der Kommunal-Kassen-Zeitschrift Nummer 1/2021 finden.

Vollstreckung

Die Landesverordnung zur Änderung der Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung wurde mit Wirkung vom 25.November 2020 geändert.
Hierbei für unsere Arbeit von Interesse sind die Änderungen der§§ 24; 25 und 31.
Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein, Ausgabe 18/2020 am 29.10.2020.

Doppik

Im Rahmen des Gesetzes zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen wurden die §§ 75 ff Gemeindeordnung geändert.
Von größerer Bedeutung ist dabei die Änderung des § 90 Absatz 4 Finanzbuchhaltung sowie der Artikel 9, wonach das Optionsmodell zum 31.12.2023 ausläuft.
Danach soll es nur noch die doppische Buchführung in Schleswig-Holstein geben.

Umsatzsteuer

Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurde die bisherige Übergangsregelung aufgrund der vordringlichen Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Bewältigung der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert.

Abgabenordnung

Mit der Veröffentlichung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG2020) im BGBL I.2020 Nr. 65 vom 28.10.2020 wurde, neben verschiedenen anderen Änderungen in der Abgabenordnung (AO) auch eine Neuerung eingeführt, die erhebliche praktische Auswirkungen auf unser Vollstreckungstätigkeit in den Kommunen haben wird.

Das für uns zuständige Innenministerium hat mit Schreiben vom 03.Februar 2021 hierzu eine umfassende Erläuterung gemacht.

Der § 281 Landesverwaltungsgesetz wird bei der nächsten Gesetzesänderung an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Verhalten bei Vollstreckung und Stundung während der Corona-Pandemie

Hier wird auf das Rundschreiben Nr. 269/2020 verwiesen. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden eine Verlängerung der Regelungen erlassen, die für den von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.

Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.

Ob und inwieweit die Kommunalverwaltungen diese Regelungen für sich anwenden, muss dann in jedem Hause intern abgeklärt werden.

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Herausgeber:
Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.
Landesverband Schleswig-Holstein
Karl-August Petersen
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