Liebe Mitglieder,
wir können Ihnen und Euch heute abschließend die „Musterdienstanweisung für die Finanzbuchhaltung“ (Stand: 08.08.2024) in der mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden (KLV) final abgestimmten Fassung zur Verfügung stellen.
Ihr und Sie erinnert sicherlich, dass der Erstellungsprozess eine sehr lang andauernde Zeit beansprucht hat, in der auch viele Kolleginnen und Kollegen Ihren Teil zum abschließenden Gelingen beigetragen haben. Letztlich gebührt der Dank an dieser Fassung diesen ehrenamtlich Aktiven, der AG „Musterdienstanweisung FiBu“ und dem während dieser Zeit in den vergangenen Jahren aktiven Landesvorstand.
Diese „Musterdienstanweisung“ ist nicht allumfassend, vielmehr bildet Sie die aus Sicht des Fachverbands zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Schleswig – Holstein wichtigen Bestandteile einer Dienstanweisung ab. Durch gesetzliche Änderungen, Anpassungen und technologischem Fortschritt wird es auch zukünftig weiter wichtig sein, an neuen Fassungen zu arbeiten. Hierfür werden wir als Landesvorstand weiterhin aktiv einstehen. Ebenfalls ist diese „Musterdienstanweisung“ keine einheitliche Vorgabe, sie ermöglicht aber, sehr zielgenau die eigene Dienstanweisung im Hinblick auf die örtlichen Umstände und Gegebenheiten in der Formulierung und Ihrem Inhalt aufzubauen. Sie ist daher zur Anwendung empfohlen, auch vom Innenministerium Schleswig – Holstein, und als „Leitplanke“ zur eigenen Dienstanweisung, die vor Ort zu erstellen ist, zu verstehen.
Wir hoffen, Ihnen und Euch hiermit die aus unserer Sicht notwendige Sicherheit und Struktur im Umgang mit der Erstellung einer aktuellen „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung“ für Ihre / Eure Gegebenheiten erstellt zu haben.
Die Musterdienstanweisung für die Finanzbuchhaltung ist unter dem Menüpunkt “Veröffentlichungen” abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marian Szymczak Christoph Pusch
Landesvorsitzender stellv. Landesvorsitzender